Ärzteblatt, Freitag, 27. Juli 2012:
„Die Verunsicherung unter den Psychiatern ist groß“
„Köln – Psychisch Kranke, die unter Betreuung stehen, dürfen nicht mehr gegen ihren Willen behandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Demnach kann ein gesetzlicher Betreuer auch dann keine medikamentöse Therapie erzwingen, wenn der Betroffene bereits gegen seinen Willen in einer geschlossenen Abteilung untergebracht ist. Der BGH gab seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der ein Betreuer die Behandlung durchsetzen konnte. Az.: XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12“
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51051/Die-Verunsicherung-unter-den-Psychiatern-ist-gross