Ärzte Zeitung online, 08.08.2012:
Lange Krankheit: Urlaub verfällt erst nach 15 Monaten
„Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt die Verfallsfrist für Urlaubsansprüche erkrankter Arbeitnehmer weiter ausgedehnt. Demnach verfällt der Urlaub erst nach 15 Monaten. Dies gilt selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen einer befristeten Erwerbsunfähigkeit ruht.“