Ärzteblatt, Donnerstag, 19. Juli 2012:
Straßburg: Kein Urteil zur Rechtmäßigkeit von Sterbehilfe
„Straßburg – Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat in der Frage um ein mögliches Recht auf Sterbehilfe in Deutschland kein Grundsatzurteil gefällt. Die Straßburger Richter beschränkten sich am Donnerstag auf eine formale Kritik an deutschen Gerichten, die den Fall nicht ausreichend geprüft hätten.“