Ärzte Zeitung, 17.07.2012:
Zwangsbehandlung von Betreuten verboten
„Betreute dürfen nicht mehr gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei am Dienstag bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden - und dabei eine Rolle rückwärts vollzogen.“