DGPPN, 19.11.2012:
Zwangsmaßnahmen: Verfahren transparent gestalten
„Die Bundesregierung lässt ärztliche Maßnahmen auch ohne Zustimmung und gegen den natürlichen Willen des Patienten (Zwangsmaßnahmen) zur Abwendung erheblichen gesundheitlichen Schadens zu, sofern der Betroffene krankheitsbedingt nicht zustimmen kann und er von diesen Maßnahmen profitiert.“
http://www.dgppn.de/aktuelles/detailansicht/article/100/zwangsmassna-1.html