Ärzteblatt, Mittwoch, 29. August 2012:
Bundesregierung will gewerbliche Suizidbeihilfe verbieten
„Berlin – Am Mittwoch hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung abzielende Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begründete diesen Schritt damit, dass Suizidbeihilfe als „Erwerbsmodell“ zu einer gewöhnlichen, auf Zuwachs angelegten „Dienstleistung“ werden könne. „Menschen könnten dazu verleitet werden, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Gerade alte und kranke Menschen könnten unter Druck geraten, um ihrem Umfeld nicht zur Last zu fallen.“