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Klassifikation nach ICD-10: F60.2 (Dissoziale Persönlichkeitsstörung)
Menschen mit dieser Persönlichkeitsstörung haben ausgeprägte Schwierigkeiten, sich in ein soziales Gefüge zu begeben. Sie missachten ungeschriebene Gesetze und halten sich nicht an gesellschaftliche Normen und Umgangsformen und können sich kaum in andere Menschen einfühlen.
„Während das DSM-IV die Diagnose einer antisozialen Persönlichkeitsstörung ausdrücklich erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet, gibt die ICD-10 keine entsprechend enge Grenze vor. Die ICD-10-Kriterien beschreiben neben sozialer Abweichung charakterologische Besonderheiten, insbesondere Egozentrik, mangelndes Einfühlungsvermögen und defizitäre Gewissensbildung. Kriminelle Handlungen sind also nicht zwingend erforderlich. Mindestens drei der in der ICD-10 genannten Merkmale müssen erfüllt sein. Hierzu gehören:
Mangelnde Empathie und Gefühlskälte gegenüber anderen
Missachtung sozialer Normen
Beziehungsschwäche und Bindungsstörung
Geringe Frustrationstoleranz und impulsiv-aggressives Verhalten
Mangelndes Schulderleben und Unfähigkeit zu sozialem Lernen
Vordergründige Erklärung für das eigene Verhalten und unberechtigte Beschuldigung anderer
Anhaltende Reizbarkeit“
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Antisoziale_Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung)