Ärzte Zeitung online, 13.12.2011
Festbetrag für Escitalopram außer Kraft gesetzt
HAMBURG (cw). Erfolg für das dänische Pharmaunternehmen Lundbeck: Im einstweiligen Rechtsschutz gab das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg jetzt der Klage gegen den Festbetrag für das Antidepressivum Escitalopram (Cipralex®) statt.
Der GKV-Spitzenverband teilt unterdessen mit, dass der Festbetrag für Escitalopram „bis auf Weiteres nicht angewendet wird“. Am 15. Dezember wird der Verband eine entsprechende Meldung im Bundesanzeiger veröffentlichen.