Angestellte müssen in der Regel spätestens ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Krankschreibung beim Arbeitgeber vorlegen.
Diese kann ausgestellt werden vom Hausarzt, einem Facharzt (z.B. Psychiater, Neurologe) oder einem Ärztlichen Psychotherapeuten.
Psychologische Psychotherapeuten sind nicht berechtigt, Krankschreibungen auszustellen.