Nach bestandener Prüfung kann der Psychotherapeut, Psychiater oder Arzt den Eintrag in das Arztregister der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.
Diese prüft nach bestimmten Kriterien (z.B. Bevölkerungsdichte) den Bedarf an Arzt- oder Therapiepraxen an bestimmten Orten und vergibt Zulassungen - also Erlaubnisse -, dort eine Praxis zu eröffnen.
weitere Informationen: http://www.kvsh.de/index.php?StoryID=19