Ein Wechsel des Psychotherapeuten ist innerhalb der fünf probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) völlig problemlos.
Hat die „eigentliche“ Psychotherapie mit von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigten Stunden bereits begonnen, ist es nicht mehr ganz so einfach.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, Unzufriedenheit, Vorbehalte oder den Wunsch nach einem Wechsel mit dem Psychotherapeuten zu besprechen und nicht einfach eines Tages wegzubleiben.
Genehmigte Stunden sind immer an den jeweiligen Psychotherapeuten gebunden und können nicht ohne weiteres „mitgenommen“ werden - dabei ist es unerheblich, ob dieser Wunsch aus Unzufriedenheit besteht oder z.B. durch einen Umzug. Auch wenn noch Stunden übrig sind, muss ein neuer Psychotherapeut auch ein neues Antragsverfahren stellen.