Unter bestimmten Voraussetzungen können in Deutschland Ärzte, Polizisten und Bevollmächtigte die Einweisung eines Menschen in die geschlossene Psychiatrie auch gegen seinen Willen veranlassen.
Die rechtliche Grundlage dazu bildet das Psychisch-Kranken-Gesetz, im Grunde geht es vor allem darum,
Ob und für wie lange eine zwangsweise Unterbringung notwendig ist, muss genau geprüft werden. Dabei wird untersucht, inwieweit der Patient krankheitseinsichtig und zu Absprachen imstande ist.
In einer besonders schwierigen akuten Phase, wenn sich der Patient mit Händen und Füßen gegen eine Behandlung wehrt, können die behandelnden Ärzte in der psychiatrichen Klinik zu Maßnahmen wie Fixierung (Fesselung) und Sedierung (Ruhigstellung) des Patienten greifen.
Der Patient kann verlangen, dass die Notwendigkeit der Unterbringung von einem Richter geprüft wird.