In Deutschland werden die Behandlungskosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Menschen mit einer Privaten Krankenversicherung sollten vor Beginn der Behandlung mit ihre Versicherung abklären, inwieweit die Kosten abgedeckt sind oder selbst getragen werden müssen - die Versicherungsverträge unterscheiden sich individuell.
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für ambulante medizinische Behandlungen - also von Hausärzten und Fachärzten wie Psychiatern, Neurologen etc., wenn diese der Kassenärztlichen Vereinigung angehören, also eine Kassenzulassung besitzen.
Auch die voll- oder teilstationäre Behandlung wird von den Gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen, muss jedoch vom Behandler beantragt werden.
Auch die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie muss vom Behandler beantragt werden; eine Ausnahme bilden die fünf probatorischen Sitzungen (Probestunden), die ein unverbindliches Kennenlernen von Patient und Therapeut ermöglichen sollen und in jedem Fall übernommen werden, wenn der Therapeut eine Kassenzulassung besitzt.
Im Bereich der Psychotherapie übernehmen die Gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für die Kognitive Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die Psychoanalyse - allerdings sind die Stunden je nach Therapieform nach begrenzt. Sind diese Stunden ausgereizt, werden für einen Zeitraum von zwei Jahren keine weiteren Stunden für diese Therapieform genehmigt, ein Wechsel zu einem anderen Therapeuten mit einer anderen Richtung ist hingegen möglich.