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Psychotherapeut nach Heilpraktikergesetz (Psychotherapeut (HPG) / "Kleiner Heilpraktikerschein"

Neben den Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten gibt es auch noch die Psychotherapeuten nach Heilpraktikergesetz.
Dies ist eine besondere Form des Heilpraktikers. Heilpraktiker müssen kein Medizin- bzw. Psychologiestudium absolviert haben, sondern besuchen Kurse an speziellen Schulen, für die keine bestimmte Eingangsqualifikation vorzuweisen ist. Auch unterliegt die Arbeit des Heilpraktikers keiner berufsrechtlichen Aufsicht.

Bevor der Heilpraktiker (HPG) diese Berufsbezeichnung führen darf, muss er sich einer Kenntnisprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.
In einer schriftlichen (Multiple-Choice-Test) sowie mündlichen Prüfung wird geprüft, ob der Anwärter “ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Gebieten besitzt:

  • im psychotherapeutischen Bereich ausreichend diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild verfügt und
  • die Befähigung besitzt, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln, so dass für diese keine weitere Gefährdung besteht,
  • ob der Anwärter ausreichende Kenntnisse, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit gegenüber heilkundlichen Behandlungen besitzt, die den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehalten sind.“

Weiterhin: „Die Inhalte dieser Überprüfungen tangieren z.B. Bereiche wie:

  • Ursachen für Störungen im Denken, subjektivem Erleben und Verhalten von Menschen, * differentialdiagnostische Kenntnisse der endogenen wie exogenen Psychosen, * sowie neurotische Störungen, * Grundkenntnisse über wesentliche Nebenwirkungen von Psychopharmaka, Erscheinungsbild und die in Betracht kommenden - insbesondere auch nicht psychogenen - Ursachen von psychischen Notfallsituationen usw.“

(Quelle: Wege zum Heilpraktiker - Eine Orientierungshilfe der gemeinnützigen Aktion Bildungsinformation Stuttgart e.V.)

weitere Berzufsbezeichnungen:

Während der „klassische“ Heilpraktiker (mit der vollen Zulassung) sowohl körperliche als auch seelische Leiden diagnostizieren und behandeln - also auch therapeutische Beratung anbieten - darf, dürfen Heilpraktiker mit der eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie (in der Umgangssprache auch als „Kleiner Heilpraktikerschein“ bekannt) nicht auch körperliche Untersuchungen durchführen bzw. körperliche Leiden kurieren.

Heilpraktiker haben keine Kassenzulassung, die Behandlung muss von dem Patienten selbst (privat) bezahlt werden.

weitere Informationen:

Fernlehrgänge:

Bücher:

psychotherapeut_hpg.txt · Zuletzt geändert: 2012/11/21 20:08 von merle